Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

Cocktailkaiser, Christian S. Bosshard, Grundstrasse 28, 8048 Zürich, Schweiz (nachfolgend "CK" genannt)


Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (”AGVB”) ersetzen alle früheren AGVB's. Bedingungen des Kunden sind für CK nur bindend, wenn CK diese schriftlich anerkannt hat.

Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

An Vereinbarungen, Konzepten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich CK Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten weder weitergegeben, noch sonst zugänglich gemacht werden.

Die Angebote von CK sind freibleibend und ohne Verpflichtung. Aufträge aller Art gelten erst als angenommen, wenn CK diese schriftlich bestätigt oder ausgeführt hat.

Abänderungen und Ergänzungen der AGVB bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGVB unwirksam sein, so bleibt deren übriger Inhalt wirksam.

Waren und Dienstleistungen von CK sind durch eingetragene und gesetzlich geschützte Marken gekennzeichnet. Sie dürfen weder durch Hinweise in Preislisten, Offerten, noch irgendwie mit anderen Produkten in Zusammenhang gebracht werden.

CK ist berechtigt, Daten, die CK im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden oder von Dritten erhält, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 zu speichern und zu verarbeiten.


Preise

Massgeschneiderte Offerten für Ihren Anlass oder einen persönliche Beratung erfolgen unverbindlich.

Kalkulation und Verrechnung erfolgen nach Aufwand bzw. Verbrauch.

Bei Anlässen mit grossem Beschaffungsaufwand, sowie Vermittlung von Drittleistungen wie Food Catering, Mietmaterial (Technik, Mobiliar, Deko, etc.), Personal (Bar, Service, Promo, Security, DJs, etc.) wird eine Akontozahlung vereinbart.

Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Die Rückforderung von Mehrwertsteuervorleistungen aus dem In- und Ausland ist auch bei einer Fakturierung über CK Sache des Kunden. Die aus nichtrückforderbaren Leistungen entstehende "Taxe Occulte" ist durch den Kunden zu tragen.

Die Preise gelten für die gesamte Leistung von CK, jedoch ohne Versicherung. Sie beruhen auf den aktuellen Fremdkosten für die von CK regelmässig beigezogenen Dienstleistungsunternehmungen. Nicht vorhersehbare Veränderungen dieser Grundlagen erlauben eine entsprechende Anpassung der Preise gegenüber dem Kunden. Weitere Kosten wie z.B. Zoll- und Zollabfertigungskosten werden dem Kunden je nach Bedarf zusätzlich in Rechnung gestellt.

Im Falle von Änderungen aufgrund von Wünschen, bzw. neuen Forderungen des Kunden nach Vertragsabschluss, wie z.B. zeitliche Verschiebungen, zusätzliche Bedürfnisse, Miteinbezug zusätzlicher Kampagnen etc. behält sich CK vor, einen nach zusätzlichem Zeit- und Sachaufwand bemessenen Aufschlag zu verrechnen.

Die Agenturfee liegt je nach Auftrag zwischen 10 bis 20% des gesamten Auftragsvolumens. Die Agenturfee entfällt, wenn ein Honorar in Form einer Pauschale oder mittels Stundenlohn bezahlt wird. 

Wird mit CK ein Tageshonorar in Form einer Pauschale abgemacht, sind darin 8 Arbeitsstunden enthalten. Überstunden werden mit 50.- CHF/Std verrechnet. AHV/IV/EO/FAK sind darin enthalten.


Leistungserbringung

Cocktailkaiser garantiert beste Qualität von Produkten und Material, Kompetenz, Zuverlässigkeit, reibungslosen Ablauf, hohe Flexibilität, geschultes und freundliches Personal, professionelle Geschäftspartner und natürlich unwiderstehliche Cocktails.

Höhere Gewalt und andere von CK nicht verschuldete Ereignisse, die die vertraglich vereinbarte Leistung verunmöglichen, insbesondere Ressourcenmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen. Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Pandemien etc., berechtigen CK, die Durchführung der Veranstaltung hinauszuschieben oder von der Leistungspflicht zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.

Befindet sich CK durch sein eigenes Verschulden in Verzug, so steht dem Kunden das Recht zu, gegen CK gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorzugehen.


Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen von CK sind zahlbar netto Kasse, d.h. ohne Abzüge aller Art innerhalb von 14  Tagen nach Rechnungsstellung. Erfüllungsort für die Auftragserteilung und Zahlung ist die Geschäftsstelle von CK in CH-8048 Zürich.

Zahlungen werden wie nachfolgend aufgelistet fällig:

Variante 1: Der Kunde stellt die Rechnungsadresse

1. Alle laufenden Rechnungen werden direkt an den Kunden gestellt.

Die Rechnungen indes werden vor Zustellung an den Kunden durch CK auf ihre Richtigkeit hin geprüft und erst nach entsprechender Visierung dem Kunden zur Zahlung innerhalb der

entsprechenden Frist weitergeleitet. In diesem Fall muss die Rechnungsadresse spätestens 30 Tage vor der Veranstaltungsdurchführung mitgeteilt werden.

Fakturierung muss ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich möglich sein.

Variante 2: CK stellt die Rechnungsadresse

Der Kunde hat die laufend anfallenden Aufwände für einen Anlass vor zu finanzieren, er kann aber spätestens 60 Tage vor Veranstaltungsdurchführung CK schriftlich anweisen die Vorfinanzierung für ihn zu übernehmen. In diesem Fall bestehen zwei Möglichkeiten:

2.1 Akonto Anzahlungen des Kunden und Schlussabrechnung

CK schreibt dafür A-Konto Rechnungen, die innert 20 Tagen spätestens jedoch bis 30 Tage vor der Veranstaltungsdurchführung zu begleichen sind. Sobald die gesamte Veranstaltung abgerechnet wurde, macht CK eine Schlussabrechnung aufgrund dieser ein letzter offener Betrag feststeht und mittels Abschlussrechnung abschliessend verrechnet wird.

2.2 Vorfinanzierung durch CK

Wünscht der Kunde eine komplette Vorfinanzierung durch CK, so erhöhen sich die Eventkosten pauschal um 5% des Gesamtpreises, unabhängig jeglicher Budget oder Kostendachrestriktionen. Unabhängig von dieser Abmachung sind aber folgende Zahlungen sicher zu leisten: 40 % nach Vertragsabschluss; 40 % nach Durchführung des Anlasses.

Zahlungen werden stets der am längsten fälligen Rechnung angerechnet. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage wesentlich, so kann CK auf alle Forderungen aus den Geschäftsverbindungen, auch soweit diese gestundet sind, sofortige Barzahlung oder Sicherstellung verlangen; dies gilt auch, wenn CK Wechsel oder Schecks angenommen hat. Unter denselben Voraussetzungen kann CK bei allen laufenden Geschäften weitere Vorauszahlungen verlangen. Kommt der Kunde dieser Abmachung nicht nach, so kann CK aus dem Vertragsverhältnis umgehend austreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können unbeschadet Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank berechnet werden, sowie für den daraus resultierenden Mehraufwand ein Verzugsschadenersatz eingefordert werden.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen irgendwelcher Art des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


Bankverbindung

PostFinance, IBAN: CH22 0900 0000 8702 2293 1, Bosshard Christian, 8048 Zürich


Beanstandungen und Mängelrügen

Beanstandungen des Kunden wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Leistung kann CK nur berücksichtigen, wenn diese spätestens 10 Tage nach Durchführung der Veranstaltung in schriftlicher Form eingeschrieben zuhanden der CK der Post übergeben werden.


Haftung

CK haftet dem Kunden gegenüber für eine sorgfältige Auswahl und die Kontrolle der für die Leistungserbringung beigezogenen Unternehmungen, sowie für eine gewissenhafte Organisation der Veranstaltung.

Soweit nicht in diesem AGVB etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden gegenüber CK ausgeschlossen, sofern sie nicht aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Eine Haftung für Hilfspersonen besteht für CK in jedem Falle nur, sofern diese dem Kunden grob-fahrlässig oder in rechtswidriger Absicht einen Schaden zugeführt haben.

CK übernimmt insbesondere keine Haftung für schlecht verkaufte oder besuchte Veranstaltungen.

Die Höhe von Schadenersatzansprüchen gegenüber CK ist auf den Arrangement-Preis begrenzt und kann nur unmittelbaren Schaden erfassen.


Rückzug des Auftrages

Wird ein Auftrag zurückgezogen oder die Veranstaltung abgesagt, so haftet der Auftraggeber für die bereits von CK vorgenommenen Vorleistungen wie Auslagen und Vorbereitungshandlungen. Findet der Rückzug des Auftrages innert den 20 Arbeitstagen vor der geplanten Veranstaltung statt, so ist zuzüglich den Vorleistungen das gesamte abgemachte (Agentur-)Honorar zu entrichten.


Versicherung der Veranstaltung

Der Abschluss von Sach-, Personen- oder sonstigen Risikoversicherungen für die Veranstaltung selbst obliegt dem Kunden.

CK stellt sich auf Wunsch des Kunden jedoch zur Verfügung, ihm bei der Vermittlung solcher Versicherungsverträge diesbezügliche Hilfestellung zu bieten.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese ABGV ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.

CK ist jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz oder Niederlassung einzuklagen.



2007-2023, Cocktailkaiser, Christian S. Bosshard, Grundstrasse 28, 8048 Zürich, Schweiz

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